15 Kunden + 25 M AuM

Nutzung der gesetzlichen Freigrenzen

Im Dodd-Frank-Act sind detailliert Freigrenzen aufgeführt, die Vermögensverwalter nutzen können. Das geht ganz ohne Registrierung bei der Securities and Exchange Comission (SEC), wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Als Anlageberater dürfen Sie über keinen Geschäftssitz in den USA verfügen.
  • Sie bedienen weniger als 15 Kunden mit US-Bezug.
  • Die Gesamtsumme der von Ihnen verwalteten Vermögen mit US-Bezug beläuft sich auf weniger als USD 25 Millionen.

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